BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG
AUSZUG ZUR PRÜFUNG
Die Probezeit
„Die Probezeit beträgt sechs Monate.“
Es geht um eine duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
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Prüfe Formulierungen aus erfundenen Ausbildungsverträgen. Was ist rechtlich korrekt – und was fragwürdig?
AUSZUG ZUR PRÜFUNG
„Die Probezeit beträgt sechs Monate.“
Es geht um eine duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
DEIN VERTRAGSCHECK
Entscheide dich. Danach erfährst du, welche Regel gilt.
Beurteile nur den gezeigten Auszug, nicht den ganzen Vertrag.
DEIN VERTRAGSCHECK IST ABGESCHLOSSEN
Du hast alle zehn Klauseln bearbeitet. Die Übersicht zeigt dir die Regeln zum Nachlesen.